Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) LawDays
Geltungsbereich der AGB
Die vorliegenden AGB gelten für sämtliche Beziehungen zwischen dem Verein LawDays (im Folgenden "Veranstalterin") und Teilnehmenden an den LawDays (im Folgenden "Teilnehmende") in Bezug auf die LawDays-Konferenz (im Folgenden "Veranstaltung").
Akzeptanz der AGB
Mit verbindlicher Anmeldung für die LawDays akzeptiert der Teilnehmende die vorliegenden AGB uneingeschränkt.
Anmeldung und Kostenlosigkeit der Teilnahme
Die Anmeldung mittels Onlineformular ist für Teilnehmende verbindlich.
Die Teilnahme ist kostenlos. Ziffer 4 Abs. 2 wird vorbehalten.
Die Veranstalterin behält sich vor, die Teilnehmerzahl zu beschränken und allenfalls eine Selektion vorzunehmen.
Abmeldung und Abmeldekosten
Eine Abmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung möglich.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben oder verspäteter Abmeldung erhebt die Veranstalterin die anfallenden Unkosten.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben oder verspäteter Abmeldung behält sich die Veranstalterin vor, säumige Personen von einer zukünftigen Teilnahme auszuschliessen.
Die Teilnehmenden können einen Ersatzteilnehmenden anmelden, welche/welcher jedoch bis spätestens drei Tage vor der Veranstaltung an info@lawdays.ch gemeldet werden muss.
Leistungen
Die Veranstalterin behält sich vor, das Programm der Veranstaltung jederzeit abzuändern.
Datenschutz
Die Veranstalterin gibt die Anmeldedaten ausser an teilnehmende Unternehmen für organisatorische Zwecke nicht an Drittpersonen weiter.
Bildrechte
Teilnehmende zeigen sich mit ihrer Teilnahme an der Veranstaltung einverstanden, dass die Veranstalterin Bilder und/oder Videomaterial von ihnen aufnehmen und diese für eigene Werbezwecke verwenden kann.
Haftungsausschluss
Die Veranstalterin haftet für die im Zusammenhang mit der Konferenz entstehenden Schäden nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Eine weitergehende Haftung, insbesondere eine Haftung für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit, wird wegbedungen.
Änderungen
Es sind die AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung anwendbar.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist St. Gallen. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
St. Gallen, 24. Februar 2020